Pumpspeicherkraftwerk am Kornbühl vorerst vom Tisch

Blick vom Kornbühl

Der Schwäbische Albverein möchte nach seinem Protest gegen die Errichtung von Windkraftanlagen und eines Pumpspeicherkraftwerks am Kornbühl auf einen wichtigen Erfolg hinweisen.

Laut geändertem Landesplanungsgesetz können Vorranggebiete nur noch nach einer strategischen Umweltprüfung ausgewiesen werden. Das Land akzeptiert demnach die Ausweisung von Zielgebieten für Pumpspeicherkraftwerke durch den Regionalverband Neckar-Alb nicht. „Damit hat das Land de facto eine Genehmigung ohne vorherige Umweltprüfung untersagt“, freut sich Hauptnaturschutzwart Süd Dr. Wolfgang Herter.

Das Referat Naturschutz hatte sich bereits im Juli letzten Jahres schriftlich an Ministerpräsident Kretschmann und Umweltminister Untersteller gewandt. Hierbei wurde u.a. die Umsetzung der Energiewende unter nicht ausreichender Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes mit unkoordinierten, teilweise mangelhaften Planungen kritisiert. Außerdem brachte man Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens, ein Pumpspeicherkraftwerk in Sichtweite des Kornbühls ohne vorherige Umweltprüfung auszuweisen, zum Ausdruck. „Wir sind froh darüber, dass die Vorgabe des Landesplanungsgesetzes eingehalten werden muss und solche Projekte nicht ungeprüft in den Regionalplan aufgenommern werden können“, so Herter.

Im Juli letzten Jahres hatte es auch einen Pressetermin am Kornbühl gegeben, um auf die negativen Auswirkungen für Natur und Umwelt durch Erichtung von Windkraftanlagen und  eines Pumpspeicher-Kraftwerks aufmerksam zu machen.