Die Zwei-Meter-Regelung muss bleiben

Der Schwäbische Albverein hält den Vorstoß der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB), die so genannte „Zwei-Meter-Regelung“ in Baden-Württemberg zu kippen, für unangebracht. Die gesetzliche Regelung erlaubt das Radfahren bekanntlich nur auf Waldwegen über zwei Meter Breite. Der größte Wanderverein Europas betrachtet sich als Anwalt aller Erholungsuchenden, die schmale Waldwege und Pfade zum ruhigen Wandern nutzen wollen.

„Vor allem ältere Menschen und Kinder werden durch Mountainbiker verunsichert und leicht in Gefahr gebracht“, weiß Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß aus Erfahrung. „Der Schwäbische Albverein wendet sich deshalb ganz klar gegen eine Abschaffung der Zwei-Meter-Regelung“, so der Albvereinspräsident weiter. Wandern ist „in“ und auf den vom Schwäbischen Albverein markierten und gepflegten Wegen sind mehr Wanderer unterwegs denn je. Dass es rücksichtsvolle Radfahrer gibt, wird keineswegs bestritten, aber die Erfahrung zeigt leider, dass es der Mehrzahl von Mountainbikern vor allem auf Tempo ankommt. Berichte über nicht ungefährliche Begegnungen häufen sich.

Sobald so genannte Single-Trails von Spaziergängern, Wanderern und Mountainbikern gemeinsam genutzt würden, bestehe ein erhöhtes Gefährdungspotential für alle, in erster Linie aber für die Schwächeren, und das sind die Fußgänger. „Die bisherige Regelung hat sich über viele Jahre bewährt; es gibt keinen Grund, daran zu rütteln“, betont Rauchfuß.